Popcornmaschine mieten – der Hingucker für eure Feier

ab 69,00 € / Miettag

Frisches, duftendes Popcorn direkt auf eurem Event? Mit unserer Popcornmaschine wird der beliebte Snack selbst zum kleinen Highlight. Die stilvolle Popcornmaschine im weiß-goldenen Design eignet sich perfekt für Hochzeiten, Geburtstage, Firmenfeiern, Kindergeburtstage, Vereinsfeste und andere Veranstaltungen. Durch die beleuchtete Popcornkammer sieht die Maschine nicht nur gut aus – eure Gäste können auch direkt dabei zuschauen,…

Mietzeitraum

Abholung/Mietbeginn: 12:00 Uhr
Rückgabe: 10:00 Uhr am gewählten Rückgabetag

Transport / Übergabe
Mietpreis –
Kaution 150,00 € je Gerät Wird nach Prüfung der Rückgabe zurückerstattet.
Allgemeine Mietbedingungen anzeigen (Version 2026-08-14)

Allgemeine Mietbedingungen für die Vermietung beweglicher Gegenstände

Café Luca – Kira Zeh Besenhausen 7 37133 Friedland – nachfolgend „Vermieter“ – Stand: August 2026

1. Geltungsbereich

  1. Diese Mietbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die zeitweise Überlassung beweglicher Gegenstände durch Kira Zeh, Café Luca, Besenhausen 7, 37133 Friedland.
  2. Die Mietbedingungen gelten sowohl für Vermietungen über den Online-Shop als auch für persönlich, telefonisch, per E-Mail oder auf sonstigem Wege vereinbarte Vermietungen, sofern die Mietbedingungen wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden.
  3. Art und Umfang der gemieteten Gegenstände, Mietzeitraum, Mietpreis, Kaution sowie gegebenenfalls vereinbarte Zusatzleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Bestellung, Buchungsbestätigung oder dem individuellen Mietvertrag.

2. Vertragsschluss bei Online-Buchungen

  1. Die Darstellung der Mietgegenstände im Online-Shop stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot des Vermieters dar.
  2. Der Mieter wählt den gewünschten Mietgegenstand, den Mietzeitraum, gegebenenfalls Zubehör und Zusatzoptionen sowie die gewünschte Übergabeart aus.
  3. Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss des entsprechenden Mietvertrages ab.
  4. Eine automatisch versandte Bestell- oder Eingangsbestätigung bestätigt zunächst lediglich den Eingang der Bestellung, soweit sie nicht ausdrücklich als Buchungsbestätigung bezeichnet wird.
  5. Der Mietvertrag kommt mit ausdrücklicher Buchungsbestätigung durch den Vermieter zustande.
  6. Die wesentlichen Vertragsdaten, insbesondere Mietgegenstand, Mietzeitraum, Mietpreis, Kaution und gegebenenfalls Lieferkosten, werden dem Mieter vor Abschluss der Bestellung angezeigt.

3. Mietgegenstand und Mietzeit

  1. Gegenstand der Vermietung sind die in der Bestellung oder Buchungsbestätigung aufgeführten Mietgegenstände einschließlich des dort ausdrücklich genannten Zubehörs.
  2. Der Mietzeitraum beginnt und endet zu den in der Buchungsbestätigung angegebenen Zeitpunkten.
  3. Eine verspätete Abholung durch den Mieter verlängert den vereinbarten Mietzeitraum nicht.
  4. Eine Verlängerung des Mietzeitraums ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht insbesondere dann nicht, wenn der Mietgegenstand bereits für eine nachfolgende Vermietung reserviert ist.

4. Mietpreis und Zahlungsarten

  1. Es gilt der bei Vertragsschluss angegebene Mietpreis.
  2. Zusatzleistungen, Lieferkosten, Verbrauchsmaterialien und sonstige zusätzlich bestellte Leistungen werden entsprechend der Buchungsübersicht beziehungsweise Buchungsbestätigung berechnet.
  3. Die Zahlung erfolgt über eine im Online-Shop angebotene Zahlungsart oder entsprechend einer individuell getroffenen Vereinbarung.
  4. Soweit Zahlung vor Übergabe vereinbart ist, kann der Vermieter die Herausgabe des Mietgegenstandes bis zur vollständigen Zahlung der fälligen Beträge verweigern.

5. Kaution

  1. Für Mietgegenstände kann eine Kaution verlangt werden. Die Höhe der jeweiligen Kaution wird dem Mieter vor Abschluss der Buchung angezeigt und ergibt sich zusätzlich aus der Buchungsbestätigung.
  2. Bei gleichzeitiger Vermietung mehrerer kautionspflichtiger Mietgegenstände ergibt sich die zu hinterlegende Gesamtkaution aus der Buchungsübersicht beziehungsweise Buchungsbestätigung.
  3. Die Kaution kann abhängig von der gewählten Zahlungsart
  • zusammen mit der Online-Buchung bezahlt,
  • vor der Übergabe überwiesen oder
  • bei Abholung in bar hinterlegt
werden.
  1. Die Kaution dient ausschließlich der Sicherung von Ansprüchen des Vermieters aus dem jeweiligen Mietverhältnis. Sie ist kein Bestandteil des Mietpreises.
  2. Die vollständige vereinbarte Kaution muss spätestens bei Übergabe des Mietgegenstandes hinterlegt sein. Ohne Hinterlegung der vereinbarten Kaution ist der Vermieter nicht zur Übergabe des Mietgegenstandes verpflichtet.
  3. Nach Rückgabe wird der Mietgegenstand auf Vollständigkeit, Zustand, Funktion und erforderlichenfalls Sauberkeit geprüft.
  4. Bestehen keine Ansprüche gegen den Mieter, wird die Kaution unverzüglich zurückgezahlt. Die Rückzahlung erfolgt regelmäßig innerhalb von sieben Tagen nach Rückgabe und Prüfung des Mietgegenstandes.
  5. Soweit eine sofortige vollständige Prüfung bei Rückgabe möglich ist, kann eine bar hinterlegte Kaution unmittelbar zurückgezahlt werden.
  6. Bestehen berechtigte Ansprüche gegen den Mieter, ist der Vermieter berechtigt, diese mit dem Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution zu verrechnen.
Dies betrifft insbesondere erforderliche und angemessene Kosten aufgrund von:
  • Beschädigungen, die der Mieter zu vertreten hat,
  • Verlust des Mietgegenstandes oder von Zubehör,
  • fehlenden Bestandteilen,
  • einer vom Mieter zu vertretenden außergewöhnlichen Verschmutzung oder nicht vereinbarungsgemäß durchgeführten Reinigung,
  • erforderlichen Reparaturen infolge einer vom Mieter zu vertretenden unsachgemäßen Nutzung,
  • verspäteter Rückgabe sowie
  • sonstigen offenen Ansprüchen aus dem Mietverhältnis.
  1. Die Kaution verfällt bei einem Schaden oder einer Verschmutzung nicht automatisch vollständig. Sie wird nur in Höhe der tatsächlich bestehenden beziehungsweise angemessen zu erwartenden Forderung einbehalten oder verrechnet.
  2. Ist für die Ermittlung eines Schadens beispielsweise ein Kostenvoranschlag, eine technische Überprüfung, die Beschaffung eines Ersatzteils oder eine andere weitergehende Feststellung erforderlich, kann der Vermieter den hierfür voraussichtlich erforderlichen Teil der Kaution bis zur abschließenden Klärung zurückbehalten.
  3. Ein darüber hinausgehender, nicht benötigter Teil der Kaution wird unabhängig davon zurückgezahlt.
  4. Übersteigen berechtigte Forderungen die hinterlegte Kaution, bleibt der Mieter zur Zahlung des darüber hinausgehenden Betrages verpflichtet.

6. Abholung

  1. Bei vereinbarter Abholung erfolgt die Übergabe grundsätzlich bei:
Café Luca Besenhausen 7 37133 Friedland soweit nicht ausdrücklich ein anderer Übergabeort vereinbart wurde.
  1. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand innerhalb des vereinbarten Abholzeitraumes entgegenzunehmen.
  2. Der Mieter hat selbst für ein zum sicheren Transport des Mietgegenstandes geeignetes Fahrzeug sowie eine ausreichende Ladungssicherung zu sorgen, soweit der Transport nicht durch den Vermieter erfolgt.
  3. Der Vermieter kann die Übergabe verweigern, wenn ein sicherer Transport offensichtlich nicht möglich ist und dadurch eine erhebliche Gefahr für Personen oder den Mietgegenstand entstehen würde.

7. Lieferung

  1. Soweit für den jeweiligen Mietgegenstand angeboten, kann der Mieter anstelle der Abholung eine kostenpflichtige Lieferung auswählen.
  2. Eine Lieferung wird nur innerhalb des bei der Buchung angegebenen Liefergebietes beziehungsweise der im Online-Shop zugelassenen maximalen Entfernung angeboten.
  3. Die für die angegebene Lieferadresse anfallenden Lieferkosten werden dem Mieter vor Abschluss der Bestellung angezeigt.
  4. Maßgeblich sind die in der Buchungsübersicht beziehungsweise Buchungsbestätigung angegebenen Lieferkosten.
  5. Der Mieter hat sicherzustellen, dass am vereinbarten Lieferort und zum vereinbarten Zeitpunkt eine zur Entgegennahme berechtigte Person anwesend ist.
  6. Der Lieferort muss mit dem eingesetzten Lieferfahrzeug in zumutbarer Weise erreichbar sein. Besondere Umstände wie erschwerte Zugänge, lange Transportwege ohne Zufahrtsmöglichkeit, Treppen oder vergleichbare Besonderheiten sollen dem Vermieter vor Vertragsschluss mitgeteilt werden, soweit diese für die Lieferung erheblich sind.
  7. Kann eine vereinbarte Lieferung aus vom Mieter zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden, können dem Mieter hierdurch tatsächlich entstehende erforderliche Mehrkosten berechnet werden.
  8. Ob eine gebuchte Lieferung lediglich die Anlieferung oder zusätzlich die spätere Abholung des Mietgegenstandes durch den Vermieter umfasst, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Buchungsbestätigung.

8. Übergabe, Zustand und Dokumentation

  1. Der Mietgegenstand wird dem Mieter grundsätzlich funktionsfähig, vollständig und in einem für die vereinbarte Nutzung geeigneten Zustand übergeben.
  2. Bei Übergabe kann der Zustand einschließlich vorhandener Gebrauchsspuren oder Beschädigungen durch ein Übergabeprotokoll, Fotos oder auf andere geeignete Weise dokumentiert werden.
  3. Zum Mietgegenstand gehörendes Zubehör wird bei Übergabe dokumentiert oder in der Bestellung beziehungsweise Buchungsbestätigung aufgeführt.
  4. Der Mieter soll erkennbare Abweichungen oder Beschädigungen bei Übergabe mitteilen, damit diese dokumentiert werden können.
  5. Stellt der Mieter während der Mietzeit einen zuvor nicht erkennbaren Defekt oder Mangel fest, ist der Vermieter möglichst unverzüglich zu informieren.
  6. Gesetzliche Rechte des Mieters wegen vorhandener Mängel bleiben unberührt.

9. Einweisung, Bedienungsanleitung und Sicherheitshinweise

  1. Soweit dies für den jeweiligen Mietgegenstand erforderlich ist, erhält der Mieter bei Übergabe eine Einweisung in die Bedienung und sichere Nutzung des Mietgegenstandes.
  2. Zusätzlich wird dem Mieter eine Bedienungsanleitung, ein Handbuch, eine Kurzanleitung oder ein entsprechender Nutzungshinweis in gedruckter oder elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
  3. Der Mieter verpflichtet sich, die darin enthaltenen Bedienungs-, Sicherheits-, Reinigungs- und Nutzungshinweise zu beachten.
  4. Der Mietgegenstand darf nur bestimmungsgemäß und entsprechend der Einweisung sowie der bereitgestellten Anleitung verwendet werden.
  5. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass auch andere Personen, denen er die Nutzung des Mietgegenstandes gestattet, die erforderlichen Bedienungs- und Sicherheitshinweise kennen und beachten.
  6. Eigenmächtige technische Änderungen, Umbauten, Reparaturen oder sonstige Eingriffe am Mietgegenstand sind ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht zulässig.
  7. Bei Fehlfunktionen, ungewöhnlichem Verhalten oder einer möglichen Gefahr ist die Benutzung des Mietgegenstandes unverzüglich einzustellen und der Vermieter zu kontaktieren.

10. Sorgfaltspflichten des Mieters

  1. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand sorgfältig und pfleglich zu behandeln.
  2. Der Mietgegenstand ist vor Diebstahl, Verlust, unbefugter Nutzung, unsachgemäßer Verwendung und ungeeigneten Witterungseinflüssen angemessen zu schützen.
  3. Soweit ein Mietgegenstand nicht ausdrücklich für eine entsprechende Verwendung vorgesehen ist, darf er insbesondere nicht ungeschützt Regen, Feuchtigkeit oder anderen schädigenden Umwelteinflüssen ausgesetzt werden.
  4. Die Weitervermietung des Mietgegenstandes an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
  5. Die Nutzung durch Familienangehörige, Gäste, Mitarbeiter oder sonstige Personen im Rahmen des vorgesehenen Verwendungszwecks ist zulässig, soweit diese zur sicheren Nutzung geeignet sind und die Bedienungs- und Sicherheitshinweise beachten.

11. Reinigung und Rückgabezustand

  1. Der Mietgegenstand ist nach Ende der Mietzeit vollständig einschließlich sämtlichen Zubehörs zurückzugeben.
  2. Der Mietgegenstand ist grundsätzlich in dem gereinigten Zustand zurückzugeben, in dem er dem Mieter überlassen wurde.
  3. Normale Veränderungen oder Abnutzungen infolge des vertragsgemäßen Gebrauchs stellen keinen vom Mieter zu ersetzenden Schaden dar.
  4. Bei der Reinigung sind die für den jeweiligen Mietgegenstand bereitgestellten Reinigungs- und Pflegehinweise zu beachten.
  5. Insbesondere dürfen empfindliche technische oder elektrische Bauteile nur in der dafür vorgesehenen Weise gereinigt werden.
  6. Wird ein Mietgegenstand nicht im vereinbarten gereinigten Zustand zurückgegeben und ist deshalb eine zusätzliche Reinigung erforderlich, können dem Mieter die hierfür tatsächlich erforderlichen und angemessenen Reinigungskosten berechnet werden.
  7. Die Höhe richtet sich nach dem erforderlichen Arbeits-, Material- und gegebenenfalls Fremdleistungsaufwand.
  8. Die Reinigungskosten können mit der hinterlegten Kaution verrechnet werden.
  9. Eine normale, trotz ordnungsgemäßer Nutzung und Reinigung verbleibende gebrauchsbedingte Veränderung stellt keinen kostenpflichtigen Reinigungs- oder Schadensfall dar.

12. Beschädigung und unsachgemäße Nutzung

  1. Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden am Mietgegenstand, soweit er die Beschädigung zu vertreten hat.
  2. Dies kann insbesondere bei einer schuldhaften Missachtung der erfolgten Einweisung, Bedienungsanleitung, Sicherheitsbestimmungen oder sonstiger ausdrücklich mitgeteilter Nutzungsvorgaben der Fall sein.
  3. Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch wird dem Mieter nicht berechnet.
  4. Bei einem reparierbaren Schaden kann der erforderliche und angemessene Reparaturaufwand verlangt werden.
  5. Ist eine Reparatur technisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll oder ist der Gegenstand vollständig zerstört, richtet sich ein Schadensersatzanspruch nach den gesetzlichen Vorschriften. Alter, Zustand, bisherige Nutzung und gegebenenfalls verbleibender Wert des Mietgegenstandes werden hierbei berücksichtigt.
  6. Der Mieter ist nicht verpflichtet, bei Beschädigung eines gebrauchten Mietgegenstandes unabhängig von dessen Alter und Zustand automatisch den Neupreis zu ersetzen.
  7. Berechtigte Schadensersatzansprüche können mit der hinterlegten Kaution verrechnet werden.

13. Verlust und Diebstahl

  1. Der Verlust oder Diebstahl des Mietgegenstandes oder von Zubehör ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
  2. Bei einem Diebstahl soll der Mieter unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstatten und dem Vermieter die für die Schadensabwicklung erforderlichen Angaben und Unterlagen zur Verfügung stellen.
  3. Soweit der Mieter für den Verlust oder Diebstahl nach den gesetzlichen Vorschriften einzustehen hat, kann der daraus entstehende Schaden mit der Kaution verrechnet werden.
  4. Auch hierbei wird der tatsächlich ersatzfähige Schaden zugrunde gelegt. Die Kaution verfällt nicht automatisch vollständig.

14. Defekt während der Mietzeit

  1. Tritt während der Mietzeit eine Fehlfunktion oder ein Defekt auf, ist die Nutzung unverzüglich einzustellen, wenn durch eine weitere Nutzung Schäden oder Gefahren entstehen können.
  2. Der Vermieter ist unverzüglich zu informieren.
  3. Reparaturen dürfen nicht eigenständig vorgenommen oder durch Dritte beauftragt werden, sofern der Vermieter dem nicht vorher zugestimmt hat oder eine unmittelbare Gefahrenabwehr eine Maßnahme zwingend erforderlich macht.
  4. Ein technischer Defekt, der nicht vom Mieter verursacht wurde, wird dem Mieter nicht als Schaden berechnet.
  5. Gesetzliche Mängelrechte des Mieters bleiben unberührt.

15. Rückgabe

  1. Die Rückgabe hat spätestens zu dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Zeitpunkt zu erfolgen.
  2. Bei Selbstabholung hat der Mieter den Mietgegenstand grundsätzlich zum vereinbarten Rückgabeort zurückzubringen.
  3. Wurde eine Rückholung durch den Vermieter gebucht, ist der Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig und zugänglich zur Abholung bereitzuhalten.
  4. Sämtliches ausgegebenes Zubehör, Kabel, Behälter, Abdeckungen, Transportmittel, Schlüssel oder sonstige Bestandteile sind gemeinsam mit dem Mietgegenstand zurückzugeben.

16. Verspätete Rückgabe

  1. Erkennt der Mieter, dass eine rechtzeitige Rückgabe nicht möglich sein wird, ist der Vermieter möglichst unverzüglich zu informieren.
  2. Eine verspätete Rückgabe führt nicht automatisch zur Verlängerung des Mietvertrages.
  3. Für den Zeitraum der Vorenthaltung des Mietgegenstandes kann der Vermieter die gesetzlich vorgesehene Nutzungsentschädigung verlangen.
  4. Ein darüber hinausgehender nachweisbarer Schaden bleibt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ersatzfähig.
  5. Dies kann insbesondere Schäden aufgrund einer nicht mehr möglichen verbindlich vereinbarten Anschlussvermietung betreffen.
  6. Eine darüber hinausgehende pauschale Vertragsstrafe wird nicht erhoben, sofern sie nicht im Einzelfall gesondert und wirksam vereinbart wurde.

17. Nichtabholung und Stornierung

  1. Ein bestätigter Mietzeitraum ist grundsätzlich verbindlich.
  2. Ein freiwilliges Stornierungsrecht kann sich aus den bei der Buchung angegebenen Stornierungsbedingungen ergeben.
  3. Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.
  4. Wird eine verbindlich gebuchte Mietleistung ohne bestehendes gesetzliches oder vertragliches Lösungsrecht nicht in Anspruch genommen, richten sich etwaige Zahlungs- und Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften und gegebenenfalls wirksam vereinbarten Stornierungsbedingungen.
  5. Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Mietgegenstandes sind bei der Berechnung eines ersatzfähigen Ausfalls zu berücksichtigen.

18. Widerrufsrecht bei Online-Buchungen

Bei Verträgen mit Verbrauchern, die über den Online-Shop oder auf andere Weise im Fernabsatz geschlossen werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über das Widerrufsrecht. Soweit für den jeweiligen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Mieter hierüber vor Vertragsschluss gesondert belehrt. Soweit aufgrund der Art des konkreten Vertrages eine gesetzliche Ausnahme vom Widerrufsrecht besteht, wird der Mieter hierüber ebenfalls entsprechend informiert. Diese Mietbedingungen beschränken ein bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht nicht.

19. Nichtverfügbarkeit

  1. Kann ein bereits verbindlich gebuchter Mietgegenstand aufgrund eines vom Vermieter nicht zu vertretenden Umstandes kurzfristig nicht bereitgestellt werden, beispielsweise aufgrund einer Beschädigung oder verspäteten Rückgabe durch einen vorherigen Mieter, wird der Mieter unverzüglich informiert.
  2. Soweit möglich, kann dem Mieter ein technisch und funktional vergleichbarer Ersatzgegenstand angeboten werden.
  3. Der Mieter ist nicht verpflichtet, einen erheblich abweichenden Ersatzgegenstand zu akzeptieren.
  4. Kann keine geeignete Ersatzleistung angeboten werden, werden bereits für die nicht erbrachte Mietleistung gezahlte Beträge unverzüglich zurückerstattet.
  5. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

20. Haftung des Vermieters

  1. Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Für sonstige Schäden haftet der Vermieter unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
  4. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Mietvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf.
  5. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

21. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender verbraucherschützender Vorschriften.
  2. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
  3. Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart werden.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Ergänzende Mietbedingungen – Popcornmaschine mieten – der Hingucker für eure Feier (Version 2026-08-14 13:06)

Zusätzliche Mietbedingungen für die Vermietung einer Popcornmaschine

Café Luca – Kira Zeh
Besenhausen 7
37133 Friedland

Stand: August 2026

Diese zusätzlichen Mietbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Mietbedingungen von Café Luca für die Vermietung einer Popcornmaschine einschließlich des jeweils mitvermieteten Zubehörs.

Soweit diese zusätzlichen Bedingungen besondere Regelungen für die Popcornmaschine enthalten, gehen sie den allgemeinen Mietbedingungen vor.

1. Bestimmungsgemäße Verwendung

  1. Die Popcornmaschine darf ausschließlich zur bestimmungsgemäßen Herstellung und Warmhaltung von Popcorn verwendet werden.
  2. Die Bedienung darf nur entsprechend der bei Übergabe erfolgten Einweisung sowie der mit der Maschine übergebenen beziehungsweise elektronisch bereitgestellten Bedienungs- und Reinigungsanleitung erfolgen.
  3. Es dürfen ausschließlich für Popcornmaschinen geeignete Zutaten verwendet werden. Mengenverhältnisse, Reihenfolge der Zutaten, Aufheizzeiten und sonstige Vorgaben der übergebenen Anleitung sind einzuhalten.
  4. Andere Lebensmittel, Flüssigkeiten oder sonstige Stoffe dürfen nicht in den Kessel oder die Maschine eingebracht werden, sofern deren Verwendung nicht ausdrücklich durch die Anleitung oder den Vermieter zugelassen ist.
  5. Insbesondere darf die Maschine nicht zu anderen Koch-, Brat-, Schmelz- oder Erwärmungszwecken verwendet werden.

2. Einweisung und Anleitung

  1. Bei Übergabe erhält der Mieter eine Einweisung in die wesentlichen Funktionen sowie in die sachgerechte und sichere Bedienung der Popcornmaschine.
  2. Dem Mieter wird zusätzlich eine Bedienungs- und Reinigungsanleitung in gedruckter oder elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
  3. Die Einweisung entbindet den Mieter nicht davon, die übergebene Anleitung und die darin enthaltenen Sicherheits-, Bedienungs- und Reinigungshinweise zu beachten.
  4. Ist dem Mieter eine Bedienungsweise, Funktion oder Reinigung nicht klar, darf er diese nicht eigenmächtig ausprobieren, wenn dadurch die Gefahr einer Beschädigung oder Gefährdung entstehen kann. In diesem Fall ist der Vermieter zu kontaktieren.

3. Aufstellung und Betrieb

  1. Die Maschine muss während des Betriebs standsicher auf einer geeigneten, ebenen und ausreichend belastbaren Fläche aufgestellt werden.
  2. Die Maschine ist vor Regen, Feuchtigkeit und sonstigen für elektrische Geräte ungeeigneten Witterungseinflüssen zu schützen.
  3. Für die Stromversorgung ist ein technisch geeigneter und ausreichend abgesicherter Stromanschluss entsprechend den technischen Anforderungen der Maschine zu verwenden.
  4. Kabel, Stecker und sonstige elektrische Bauteile dürfen nicht verändert oder zweckentfremdet werden.
  5. Die Maschine darf während des Betriebs nicht unbeaufsichtigt betrieben werden.
  6. Aufgrund der während des Betriebs entstehenden hohen Temperaturen ist insbesondere darauf zu achten, dass unbefugte Personen und Kinder nicht mit heißen Bauteilen, dem Kessel oder dessen unmittelbarem Umfeld in Kontakt kommen.
  7. Eingriffe in elektrische oder mechanische Bauteile, das Öffnen des Gerätegehäuses sowie eigenständige Reparaturen oder Veränderungen der Maschine sind nicht zulässig.
  8. Bei ungewöhnlichen Geräuschen, Gerüchen, Rauchentwicklung, elektrischen Störungen oder anderen Auffälligkeiten ist die Maschine unverzüglich auszuschalten, vom Stromnetz zu trennen, soweit dies gefahrlos möglich ist, und der Vermieter zu informieren.

4. Verantwortung für weitere Bedienpersonen

  1. Der Mieter darf die Bedienung der Popcornmaschine einer anderen geeigneten Person überlassen.
  2. In diesem Fall hat der Mieter sicherzustellen, dass diese Person über die erforderliche Bedienung und die wesentlichen Sicherheitshinweise informiert wurde und die bereitgestellte Anleitung beachtet.
  3. Eine Überlassung der Maschine an Personen, bei denen eine sichere Bedienung erkennbar nicht gewährleistet ist, ist nicht zulässig.

5. Reinigung der Popcornmaschine

  1. Die Popcornmaschine wird dem Mieter grundsätzlich gereinigt übergeben.
  2. Der Mieter verpflichtet sich, die Maschine vor der Rückgabe entsprechend der bereitgestellten Reinigungsanleitung zu reinigen.
  3. Dies umfasst insbesondere die Entfernung von Popcornresten sowie von Zucker-, Salz-, Fett- und Ölresten von den dafür vorgesehenen und zugänglichen Teilen der Maschine.
  4. Der Kessel und insbesondere dessen Beschichtung sind schonend entsprechend den Reinigungshinweisen zu behandeln.
  5. Scheuermittel, Scheuerschwämme, scharfkantige Gegenstände, Metallwerkzeuge oder sonstige Reinigungsmittel und -methoden, welche Oberflächen oder Beschichtungen beschädigen können, dürfen nicht verwendet werden.
  6. Elektrische Bauteile dürfen nicht mit Wasser übergossen, in Wasser eingetaucht oder in sonstiger Weise einer hierfür ungeeigneten Feuchtigkeit ausgesetzt werden.
  7. Vor Reinigungsarbeiten ist die Maschine auszuschalten, vom Stromnetz zu trennen und ausreichend abkühlen zu lassen.
  8. Eine gewöhnliche gebrauchsbedingte Abnutzung der Maschine stellt weder einen Schaden noch einen kostenpflichtigen Reinigungsfall dar.

6. Rückgabe in ungereinigtem Zustand

  1. Die Maschine ist in einem gereinigten Zustand zurückzugeben, der dem Reinigungszustand bei Übergabe unter Berücksichtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs entspricht.
  2. Müssen nach Rückgabe noch übliche Verschmutzungen beseitigt werden, die bei ordnungsgemäßer Reinigung durch den Mieter hätten entfernt werden können, kann eine Reinigungspauschale von 40,00 € mit der hinterlegten Kaution verrechnet beziehungsweise gesondert berechnet werden.
  3. Dies gilt insbesondere bei zurückgebliebenen:
  • Zucker- oder Salzrückständen,
  • Öl- oder Fettrückständen,
  • Popcorn- oder Maisresten,
  • Verschmutzungen des Kessels,
  • Verschmutzungen von Innenraum, Scheiben, Türen oder Bodenbereich der Maschine,
  • sowie vergleichbaren vermeidbaren Verschmutzungen.
  1. Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Reinigungsaufwand entstanden ist oder die tatsächlich erforderlichen Reinigungskosten wesentlich geringer als die Reinigungspauschale von 40,00 € waren.
  2. Bei außergewöhnlicher Verschmutzung, insbesondere stark eingebrannten Zucker-, Fett- oder Lebensmittelrückständen, kann anstelle der Reinigungspauschale der tatsächlich erforderliche und nachweisbare höhere Reinigungsaufwand berechnet werden.
  3. Eine bereits berechnete Reinigungspauschale wird hierbei auf den tatsächlich geltend gemachten höheren Reinigungsaufwand angerechnet.
  4. Erfordert die Verschmutzung die Beauftragung eines Fachbetriebs, den Ausbau oder Austausch von Teilen oder die Beschaffung von Ersatzteilen, können die hierfür tatsächlich erforderlichen und vom Mieter zu vertretenden Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften geltend gemacht werden.

7. Unsachgemäße Reinigung

  1. Schäden, die durch eine nicht den Vorgaben entsprechende Reinigung verursacht werden, gelten nicht als normale Verschmutzung.
  2. Dies betrifft insbesondere:
  • Beschädigungen der Antihaftbeschichtung des Kessels,
  • Kratzer durch ungeeignete Reinigungswerkzeuge,
  • Wasserschäden an elektrischen Bauteilen,
  • Schäden durch ungeeignete oder aggressive Reinigungsmittel,
  • sowie Beschädigungen durch unsachgemäßen Ausbau oder Zerlegen der Maschine.
  1. Soweit der Mieter einen solchen Schaden schuldhaft verursacht hat, haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften für die erforderlichen Reparatur- oder Wiederherstellungskosten.

8. Schäden durch unsachgemäße Bedienung

  1. Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er durch eine schuldhafte unsachgemäße Nutzung der Popcornmaschine verursacht.
  2. Dies kann insbesondere der Fall sein bei einer schuldhaften Missachtung:
  • der erfolgten Einweisung,
  • der bereitgestellten Bedienungsanleitung,
  • der vorgegebenen Zutatenmengen,
  • der vorgegebenen Bedienungsabläufe,
  • der Reinigungsvorschriften,
  • der elektrischen Anschlussbedingungen,
  • oder sonstiger ausdrücklich mitgeteilter Sicherheitsvorgaben.
  1. Hierzu können insbesondere Schäden durch Überfüllung, falsche Zutaten, unsachgemäße Reinigung, Wasser oder Flüssigkeit an elektrischen Bauteilen, gewaltsame Bedienung oder eigenmächtige technische Eingriffe gehören.
  2. Eine Haftung des Mieters besteht nur, soweit dieser beziehungsweise eine ihm zurechenbare Person den Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
  3. Normale Abnutzungs- und Gebrauchsspuren infolge bestimmungsgemäßer Nutzung werden dem Mieter nicht berechnet.

9. Technischer Defekt ohne Verschulden des Mieters

  1. Ein während der ordnungsgemäßen Nutzung auftretender technischer Defekt ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
  2. Ist der Defekt nicht auf eine vom Mieter zu vertretende unsachgemäße Nutzung zurückzuführen, entstehen dem Mieter hieraus keine Reparaturkosten.
  3. Gesetzliche Rechte des Mieters bleiben unberührt.

10. Ermittlung von Schäden

  1. Bei einer Beschädigung wird der tatsächlich erforderliche Reparaturaufwand zugrunde gelegt.
  2. Ist eine Reparatur nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll, richtet sich der ersatzfähige Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften.
  3. Alter, vorheriger Zustand, Abnutzung und Restwert der Maschine oder des beschädigten Bauteils sind bei der Schadensberechnung zu berücksichtigen.
  4. Der Mieter schuldet nicht allein aufgrund einer Beschädigung automatisch den Neupreis der Maschine oder des beschädigten Gegenstandes.
  5. Tatsächlich erforderliche Kosten für Ersatzteile, Reparatur, technische Überprüfung oder eine notwendige Fremdleistung können berücksichtigt werden, soweit der zugrunde liegende Schaden vom Mieter zu vertreten ist.

11. Fehlendes oder beschädigtes Zubehör

Zum Mietumfang gehörendes Zubehör ist vollständig zurückzugeben.

Fehlende oder vom Mieter schuldhaft beschädigte Zubehörteile können in Höhe der tatsächlich erforderlichen Kosten für Reparatur beziehungsweise gleichwertigen Ersatz berechnet und mit der Kaution verrechnet werden.


12. Verrechnung mit der Kaution

  1. Forderungen wegen vom Mieter zu vertretender Schäden, fehlenden Zubehörs oder erforderlicher Reinigung können entsprechend den Allgemeinen Mietbedingungen mit der hinterlegten Kaution verrechnet werden.
  2. Die Kaution wird nicht allein aufgrund des Vorliegens eines Schadens oder einer Verschmutzung vollständig einbehalten.
  3. Einbehalten wird nur der Betrag, der zur Deckung der jeweiligen berechtigten Forderung erforderlich ist.
  4. Kann die endgültige Höhe eines Schadens bei Rückgabe noch nicht festgestellt werden, kann ein angemessener Teil der Kaution bis zur Ermittlung der erforderlichen Reparatur-, Ersatz- oder Reinigungskosten zurückbehalten werden.
  5. Der nicht benötigte Teil der Kaution wird dem Mieter ausgezahlt.
  6. Übersteigen die berechtigten Kosten die hinterlegte Kaution, bleibt die Geltendmachung des darüber hinausgehenden Betrages unberührt.

Material (Pflichtauswahl)

Bitte wählen Sie mindestens eine Option aus. Mehrfachauswahl ist möglich.

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Beschreibung

Perfekt für eure Veranstaltung

Ob als Snack während der Hochzeitsfeier, als Highlight auf dem Geburtstag oder als lockere Ergänzung zum Catering bei einer Firmenveranstaltung: Eine Popcornmaschine kommt bei kleinen und großen Gästen gleichermaßen gut an.

Die fertigen Portionen können direkt ausgegeben werden und bleiben dank der integrierten Warmhaltefunktion angenehm warm und knusprig.

Technische Daten

  • Leistung: 1.500 Watt
  • Anschluss: 230 V – normale Steckdose
  • Produktionsleistung: bis zu ca. 5 kg Popcorn pro Stunde
  • Beleuchtete Popcornkammer
  • Warmhaltefunktion
  • Antihaftbeschichteter Popcorntopf
  • Integriertes Rührsystem
  • Gehäuse in Weiß & Gold
  • Maße des Gehäuses: ca. 48 × 34,5 × 52 cm
  • Maße des Wagens: ca. 88 x 50 x 93 cm

Damit eignet sich die Maschine auch für Veranstaltungen mit vielen Gästen.

Ideal für

❤️ Hochzeiten
🎂 Geburtstage
🏢 Firmenfeiern
🎈 Kindergeburtstage
🥳 Familienfeiern
🎪 Vereins- und Sommerfeste
🎄 Weihnachtsfeiern
💍 Polterabende & Jubiläen

Einfach mieten und selbst Popcorn machen

Die Bedienung der Maschine ist unkompliziert und erfolgt über separate Schalter für Heizung, Rührwerk und Beleuchtung.

So könnt ihr während eurer Veranstaltung immer wieder frisches Popcorn zubereiten – und der typische Popcornduft sorgt ganz nebenbei für echtes Kino- und Jahrmarktgefühl.

Jetzt Popcornmaschine für euren Wunschtermin reservieren! 🍿

Gerne bieten wir ihnen auch ein Gesamtpaket inkl. Lieferung, Aufbau, Personal, Material und Abbau an. Hierfür unterbreiten wir ihnen gerne ein Individuelles Angebot. Füllen Sie hierzu einfach das Kontaktformular aus.

Gesamtpaket anfragen

Fotos: Nikolaj Kopp · feierli.ch

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